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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23.OVG (https://dejure.org/2023,10834)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2023 - 10 B 10082/23.OVG (https://dejure.org/2023,10834)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2023 - 10 B 10082/23.OVG (https://dejure.org/2023,10834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 33 Abs 5 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 37 Abs 1 BBG, § 2 BGSG 1994
    Entlassung eines Polizeimeisteranwärter; Mitglied in der Partei Der III. Weg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vornahme einer ordnungsgemäßen Begründung für den Sofortvollzug der Entlassungsverfügung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst; Zweifel an der Verfassungstreue und der charakterlichen Eignung eines Beamten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Es genügt insoweit jeder sachliche, d.h. nicht willkürliche Grund (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 6 CS 21.1910 -, juris Rn. 7; OVG RP, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 10 B 10349/22.OVG -, n.v.; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow [Hrsg.], BBG, Stand: 1. November 2011, § 37 Rn. 7 m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht auch die von ihm erst nach Erlass der Entlassungsverfügung im Widerspruchs- bzw. gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren vorgebrachten Umstände, insbesondere seine Eintritte in die S... und in die Vereine "G... und "R... sowie seine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz, bei seiner Entscheidungsfindung umfassend berücksichtigt und gewürdigt (vgl. zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt bei noch ausstehendem Widerspruchsbescheid, wenn es im Hauptsacheverfahren auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt: Schoch, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], a.a.O., § 80 Rn. 421; Hoppe, in: Eyermann [Hrsg.], VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 105 f; vgl. zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt im Hauptsacheverfahren bei der Entlassung eines Widerrufsbeamten: BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981, a.a.O., Rn. 28 m.w.N.; OVG Nds, Beschluss vom 7. April 2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9).

    Denn ein Irrtum der Behörde über die persönliche Eignung eines Beamtenbewerbers im Zeitpunkt seiner Ernennung darf grundsätzlich nur über die Rechtsinstitute der Nichtigkeit und der Rücknahme der Ernennung korrigiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981, a.a.O., Rn. 25).

    Etwas Anderes gilt aber dann, wenn in der Vergangenheit liegende Vorkommnisse und Verhaltensweisen - fortwirkende - Rückschlüsse auch auf die aktuelle persönliche Eignung des Beamten nach Begründung des Beamtenverhältnisses zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981, a.a.O., Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - 6 B 1951/20

    Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Dabei genügen bereits berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten für sein Amt und seine Laufbahn, insbesondere an seiner Verfassungstreue (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2021 - 6 B 1951/20 -, juris Rn. 4 ff. m.w.N.).

    Der Antragsteller übersieht insoweit, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle wegen des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn auf die Prüfung beschränkt ist, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2021, a.a.O., Rn. 4 ff. m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).

    Zunächst ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens abhängig (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2021, a.a.O., Rn. 4 f. m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 4 S 26.21

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Bewährung in der Probezeit - Eignung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Rückkehr zur Verfassungstreue möglich sein muss (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2022 - OVG 4 S 26/21 -, juris Rn. 8).

    Zumindest dieses Schlüsselerlebnis hätte der Antragsteller zum Anlass nehmen müssen, seine Parteimitgliedschaft zu hinterfragen und sofort zu beenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2022, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte aufgrund mangelnder Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung den Anforderungen der angestrebten Laufbahn nicht gerecht wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. August 2021, a.a.O., Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 -, juris Rn. 9).

    Der Antragsteller übersieht insoweit, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle wegen des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn auf die Prüfung beschränkt ist, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2021, a.a.O., Rn. 4 ff. m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 CS 21.1910

    Keine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Verbot zur Führung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Es genügt insoweit jeder sachliche, d.h. nicht willkürliche Grund (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 -, juris Rn. 20; BayVGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 6 CS 21.1910 -, juris Rn. 7; OVG RP, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 10 B 10349/22.OVG -, n.v.; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow [Hrsg.], BBG, Stand: 1. November 2011, § 37 Rn. 7 m.w.N.).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte aufgrund mangelnder Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung den Anforderungen der angestrebten Laufbahn nicht gerecht wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. August 2021, a.a.O., Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Soweit er die Auffassung vertritt, die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei könne für sich genommen keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen und er sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, juris Rn. 28 f.) beruft, kann diese Rechtsprechung nicht zu seinen Gunsten Anwendung finden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Die Entlassung von Widerrufsbeamten ist nämlich gerade nicht im Katalog des § 126 Abs. 4 Bundesbeamtengesetz - BBG - genannt, der Personalmaßnahmen auflistet, bei denen bereits kraft Gesetzes der Suspensiveffekt von Rechtsmitteln ausgeschlossen ist (vgl. zur Entlassung eines Probebeamten - mit Hinweis auf die Parallelregelung des § 126 Abs. 3 Nr. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz -: OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12.OVG -, juris Rn. 3 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Die Sollvorschrift des § 37 Abs. 2 Satz 1 BBG erlaubt allerdings Ausnahmen im Einzelfall, namentlich lässt sie die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst zu, wenn die Entlassungsgründe mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 6 CS 19.481 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 1 M 51/20

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Zunächst ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens abhängig (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2021, a.a.O., Rn. 4 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06

    Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 10 B 10082/23
    Ein Beamter, der diesen Erfordernissen nicht Rechnung trägt, erfüllt - unabhängig von seinen Motiven - seine Verfassungstreuepflicht nicht (vgl. VGH BW, Urteil vom 13. März 2007 - 4 S 1805/06 -, juris Rn. 37 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Beamten auf Widerruf

  • VG Koblenz, 12.09.2023 - 2 K 354/23

    Entlassung eines Polizeimeisteranwärters rechtmäßig

    Verfassungstreue (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. März 2023 - 10 B 10082/23.OVG -, juris Rn. 6).

    Zu einer eigenen Entscheidung im Hinblick auf die charakterliche Eignung ist das Gericht nicht befugt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. März 2023 - 10 B 10082/23.OVG -, juris Rn. 8).

    Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung können nicht nur innerdienstliche Vorgänge, sondern auch das außer- bzw. vordienstliche Verhalten des Beamten aufgrund der Schwere der Verfehlung Anlass zu der Annahme geben, dass es dem Beamten an der erforderlichen charakterlichen Eignung mangelt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. März 2023 - 10 B 10082/23.OVG -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2023 - 2 K 2957/23 -, juris Rn. 34).

    Der bloße Umstand, dass der Beamte durch sein sonstiges Verhalten während der Dienstzeit im Übrigen nicht negativ aufgefallen ist, kann eine hinreichend gewichtige Verfehlung dabei nicht entkräften (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22. März 2023 - 10 B 10082/23.OVG -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 34).

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